deutsch | english
Patentanwälte
Dörner, Kötter & Kollegen
Patente  ·  Marken  ·  Design

Der Sortenschutz dient dem Schutz der Kenn- zeichnung und der Benutzung von Saatgut.

Eine neue Pflanzensorte kann dabei durch Züchtung oder durch gezielte Manipulation ihrer Gene (gentechnisch) erzeugt werden.

Für die Gewährung des Sortenschutzes wird keine Wiederholbarkeit gefordert, Beständigkeit genügt.

Die Anmeldung des Sortenschutzes erfolgt beim Bundessortenamt. Hier erfolgt von Amts wegen eine Schutzrechtsprüfung durch Anbau der Sorte.

Die Züchtung neuer Sorten gestaltet sich oft langwierig und aufwendig. Lassen Sie sich nicht um die Früchte Ihrer Arbeit bringen. Schützen Sie Ihre Ergebnisse – wir helfen Ihnen dabei.