Der Sortenschutz dient
dem Schutz der Kenn- zeichnung und der Benutzung von Saatgut. Die Anmeldung des Sortenschutzes erfolgt beim Bundessortenamt. Hier erfolgt von Amts wegen eine Schutzrechtsprüfung durch Anbau der Sorte. Die Züchtung neuer Sorten gestaltet sich oft langwierig und aufwendig. Lassen Sie sich nicht um die Früchte Ihrer Arbeit bringen. Schützen Sie Ihre Ergebnisse – wir helfen Ihnen dabei.
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