Patentanwälte
Dörner, Kötter & Kollegen
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Die Lizenz ist eine Gestattung oder die Einräumung eines definierten, bestimmten Nutzungsrechtes an dem geistigen Eigentum eines Anderen.

Die Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten kann in einem gesonderten Lizenzvertrag oder auch im Rahmen von Kauf-, Werk- oder sonstigen Verträgen erfolgen. Grundlage für die Einräumung eines Nutzungsrechts ist regelmäßig die Existenz eines bestehenden Schutzrechts.

Bei der Ausgestaltung einer Lizenz sollten deren Inhalte eingehend geklärt werden. Neben der Feststellung des Umfangs des bestehenden Rechts eines Nutzungsrechtsinhabers und dessen Verfügungsbefugnis sind Nutzungsart -umfang und -dauer sowie der Lizenzsatz und dessen Grundlage genau zu spezifizieren.

Durch die sorgfältige Gestaltung einer Lizenz- vereinbarung lassen sich spätere Unstimmigkeiten vermeiden.