Geschmacksmuster dienen
dem Schutz von Form und Design jeglicher Erzeugnisse. Die Gestaltung
von Produkten (wie auch ihrer Verpackung!) hinsichtlich ihres äußeren
Erscheinungsbildes ist ein erheblicher Wett- bewerbsfaktor. Hochwertiges
Design ist ein wirksames Instrument, Produkte aufzuwerten und vom Standard
abzuheben.
Der Geschmacksmusterschutz umfasst zwei- und dreidimensionale Gestaltungen und
schützt z.B. Parfümflaschen, Lampenformen, Bekleidungs- stücke
oder auch Karosserieersatzteile vor Nachahmung.
Geschmacksmusterschutz kann in vielen Staaten der Erde beantragt werden. Neben
nationalen Anmeldungen besteht auch die Möglichkeit der Anmeldung eines
Gemeinschafts- geschmacks- musters mit Wirkung für alle EU-Mitgliedstaaten.
Weiterhin kann durch eine zentrale Anmeldung bei den Internationalen Behörden
OMPI/WIPO in Genf eine Vielzahl von Staaten gleichzeitig erreicht werden. Optimieren
Sie Ihren Produktschutz – wir helfen Ihnen gerne dabei.