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Patentanwälte
Dörner, Kötter & Kollegen
Patente  ·  Marken  ·  Design

Geschmacksmuster dienen dem Schutz von Form und Design jeglicher Erzeugnisse. Die Gestaltung von Produkten (wie auch ihrer Verpackung!) hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes ist ein erheblicher Wett- bewerbsfaktor. Hochwertiges Design ist ein wirksames Instrument, Produkte aufzuwerten und vom Standard abzuheben.

Der Geschmacksmusterschutz umfasst zwei- und dreidimensionale Gestaltungen und schützt z.B. Parfümflaschen, Lampenformen, Bekleidungs- stücke oder auch Karosserieersatzteile vor Nachahmung.

Geschmacksmusterschutz kann in vielen Staaten der Erde beantragt werden. Neben nationalen Anmeldungen besteht auch die Möglichkeit der Anmeldung eines Gemeinschafts- geschmacks- musters mit Wirkung für alle EU-Mitgliedstaaten. Weiterhin kann durch eine zentrale Anmeldung bei den Internationalen Behörden OMPI/WIPO in Genf eine Vielzahl von Staaten gleichzeitig erreicht werden. Optimieren Sie Ihren Produktschutz – wir helfen Ihnen gerne dabei.