Patentanwälte
Dörner, Kötter & Kollegen
Patente  ·  Marken  ·  Design

Die Internetdomain ist eine individuelle Adresse im Internet. Sie ist im Wesentlichen zusammen- gesetzt aus einer Seitenbezeichnung (Second-Level Domain) und einer nachfolgenden Länder- oder Typenerkennung (Top-Level Domain, z.B. .de, .fr, .ch, .at, .eu oder .com, .org, .tv, .biz, .info, .name etc.).

Die Vergabe einer Internetdomain erfolgt durch Antrag und Registrierung nach dem Prioritätsprinzip. Dabei gilt der Grundsatz: "first come, first served".

Insbesondere beim gewerblichen Einsatz von Internetdomains kann es zu Verletzungen von Rechten Dritter kommen, wodurch Unterlassungs- und Schadenansprüche entstehen können.

Der Antragsteller einer Internetdomain ist verpflichtet zu prüfen, ob die beantragte Domain Rechte Dritter, insbesondere Marken- und Namensrecht, verletzt.

Eine Recherche nach Rechten Dritter sowie die Beantragung einer Internetdomain können wir für Sie durchführen.