Patentanwälte
Dörner, Kötter & Kollegen
Patente  ·  Marken  ·  Design

Das Urheberrecht (Copyright) dient dem Schutz der persönlichen geistigen Schöpfung eines Urhebers.

Derartige Schöpfungen können sowohl Sprachwerke (bspw. Schriften, Reden sowie Computer-Pro- gramme), Musik-, Tanz- und Bühnenwerke, Film- und Lichtbildwerke sowie Darstellungen wissen- schaftlicher oder technischer Art (bspw. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen), als auch Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen, Formulare, Fotos, Grafiken, Skizzen, sowie verbundene Multimediawerke sein.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine "persönliche geistige Schöpfung" des jeweiligen Urhebers handelt, die eine Werkqualität aufweist.

Urheberrechtsschutz gibt es neben Deutschland, Europa und den USA in vielen Staaten der Erde.