Patentanwälte
Dörner, Kötter & Kollegen
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In der Regel werden Erfindungen von Arbeitnehmern gemacht. Diese Erfindungen sind Kapital für Unternehmen, die damit ihre wettbewerbsrechtliche Position verbessern können. Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt, wann der Arbeitgeber welche Rechte an der Erfindung seines Arbeitnehmers hat, wann Vergütungen zu entrichten sind und wie die Höhe der Vergütung zu ermitteln ist. Zur Sicherung von Rechten an einer Arbeit-nehmererfindung ist die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Abläufe entscheidend. Es sind sowohl formelle Anforderungen zu berücksichtigen, als auch Fristen einzuhalten.

Fest installierte Verfahrensanweisungen für Erfindungs-meldungen sowie die sorgfältige Dokumentation aller relevanten Vorgänge helfen dem Unternehmen, Know how zu sichern und Streitigkeiten auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters – zu vermeiden.